Unterschiede: Sichern gegen Absturz / ERHT / SRHT
Das Halten und Rückhalten nach Feuerwehrdienstvorschrift 1, ist Bestandteil des Grundlehrgangs bzw. der Modularen Trupp Ausbildung in Bayern. Hierbei lernen alle Feuerwehrangehörigen den richtigen Umgang mit der Feuerwehrleine, dem Feuerwehrhaltegurt und der Halbmastwurf Sicherung. Als Beispiel sei hier das Rückhalten von der Absturzkante oder die gesicherte Rettung von Personen über tragbare Leitern genannt.
Sobald ein Absturz von Einsatzkräften nicht ausgeschlossen werden kann, bedarf es des Einsatzes eines Gerätesatzes Absturzsicherung. Hierfür müssen sich die Einsatzkräfte zunächst einer gesonderten Ausbildung unterziehen und jährlich an Fortbildungen teilnehmen.
Die Absturzsicherung begrenzt sich auf das Sichern von Personen, die sich in Absturzgefahr befinden, das gesicherte Zurückführen von zu Rettenden oder etwa das Sichern von Bauteilen, die drohen abzustürzen. Hierbei beschränkt sich die Einsatzhöhe auf 30 Meter und ein geplantes freies Hängen im Seil ist nicht zulässig. Lediglich das Ablassen einer Einsatzkraft, welche in ihr Sicherungssystem gefallen ist, darf mittels Halbmastwurf-Sicherung durchgeführt werden.
Nähere Informationen zum Thema Absturzsicherung in Bayern, findet sich auf der Homepage der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg.
Die Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen durch die Feuerwehr erfolgt mittels eines vorkonfektionierten Gerätesatzes Auf- u. Abseilgerät. Zur Sicherung wird hier ebenfalls ein Gerätesatz Absturzsicherung benötigt, um eine redundante Sicherung aufzubauen. Diese Form der Rettung durch die Feuerwehr kommt beispielsweise dann zum Einsatz, wenn eine Person mittels Schleifkorbtrage und Drehleiter aus einer Baugrube gerettet werden muss. Die Einsatzhöhe ist hier ebenfalls auf 30 Meter begrenzt und die Begleitung des Patienten ist nicht zulässig.
Sowohl die Absturzsicherung und entsprechend erweitert die Einfache Rettung erfordern einen gesonderten Lehrgang mit theoretischen und praktischen Inhalten, sowie eine regelmäßige jährliche Wiederholung der Inhalte, um stets ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten.
Die Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT) sieht ein freies Hängen im Seil und die begleitende Personenrettung vor. Für die Verwendung als spezieller Retter sind die unter 4. Ausbildung genannten Voraussetzungen zu erfüllen, der 14-tägige Grundlehrgang (80 Stunden) ist zu absolvieren und die jährliche Fortbildung mit 72-Stunden im Jahr sind hier Voraussetzung. Neben der wesentlich umfassenderen Aus- u. Fortbildung kommen bei der SRHT eine erweiterte Ausrüstung und eine Vielzahl unterschiedlicher Taktikvarianten zum Einsatz.
Einsatzobjekte der SRHT: |
Weitere mögliche Einsatzlagen: |
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Windenergieanlagen |
Rettung von adipösen Patienten unter Zuhilfenahme einer DLK oder eines Krans |
Hochregallager |
Sicherungsmassnahmen an Gebäuden, z,B. nach Sturmschäden, Schneefall, Bränden |
Funk und Sendemasten |
Rettung von abgestürzten Gleitschirmfliegern |
Turmdrehkräne |
Unterstützung bei der Rettung von Verletzten aus unwegsamem Gelände |
Siloanlagen |
Schachtrettung |
Freizeitanlagen |
Bauunfälle |
Burgen und Schlösser |